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Eheschließung

Durch das gegenseitige Anstecken des Eherings und die Worte „Ich nehme dich an als meine Frau/meinen Mann“, bestätigt und gesegnet durch Diakon oder Priester, empfangen die Brautleute das Ehesakrament. Die unauflösliche Ehe ist ein Abbild des unauflöslichen Bundes zwischen Christus und seiner Kirche. Der sakramentale Bund der Eheleute (die Ehe) endet mit dem Tod eines der Partner.

Weitere Informationen zur Trauung bekommen Sie auch auf der Seite des Bistums Hildesheim.

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Die formalen Dinge

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich kirchlich trauen können:

  • Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein.
  •  die Brautleute müssen bereit sein, die Grundinhalte des katholischen Eheverständnisses zu bejahen.
  • Zwei Trauzeugen müssen benannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
  • Falls Sie nicht in einem Kirchort der Katholischen Kirche Gifhorn getauft wurden, benötigen Sie einen Taufschein, ausgestellt von der Pfarrgemeinde, in der sie getauft wurden. Der Taufschein darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Falls die standesamtliche Trauung bereits stattgefunden hat, brauchen Sie die Heiratsurkunde vom Standesamt in der Ausfertigung für kirchliche Zwecke.

Ökumenische Trauung

Wenn die Brautleute aus unterschiedlichen Konfessionen stammen und „ökumenisch“ heiraten wollen, steht die Entscheidung an, in welcher Kirche die Trauung stattfinden soll. Der Pfarrer der jeweils anderen Kirche ist dann bei der Feier anwesend. Die Details besprechen Sie bitte mit einem Priester oder Diakon.