Es gibt das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft besonders zu würdigen und das Gedenken daran auch für kommende Generationen lebendig zu halten, um die verheerenden Auswirkungen von Krieg und Gewaltherrschaft im Bewusstsein zu bewahren.
Es betrifft Gräber von Personen, die in der Zeit vom 26. August 1939 bis 31. März 1952 während ihres militärischen oder militärähnlichen Dienstes gefallen oder tödlich verunglückt oder an den Folgen der in diesen Diensten erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind Ferner Gräber von Personen, die während der Kriegsgefangenschaft oder an deren Folgen bis 31. März 1952 oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Kriegsgefangenschaft gestorben sind
Auch Gräber von Personen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis 8. Mai 1945 zur Leistung von Arbeiten in das Gebiet des Deutschen Reichs verschleppt oder in diesem Gebiet gegen ihren Willen festgehalten worden waren und während dieser Zeit gestorben sind.
Auf dem Gräberfeld wurden
30 Arbeiter und Arbeiterinnen aus Polen
2 unbekannte Polen
10 unbekannte Russen
3 Deutsche
1 Ungar
beigesetzt.
Sie sind zwischen Oktober 1942 und August 1945 verstorben; allerdings ist das Todesdatum bei sieben Personen völlig unbekannt.
Elf der hier beerdigten polnischen Arbeiter- und Arbeiterinnen starben Ende April 1945, als ca.400 freigelassene Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter im Bahnhof Gifhorn Alkohol aus Kanistern tranken. Die Kanister befanden sich in einem Waggon eines Zuges im Bahnhof Gifhorn. Die Menschen hatten den Krieg überlebt und waren in der Annahme, dass es Trinkalkohol wäre. Doch darin war Methylalkohol – hochgiftiger Treibstoff für Panzer und Flugzeuge.
Ein Großteil der anderen Opfer sind auf dem Kriegsgefangenen-Friedhof in Wietzendorf (Heidekreis) beerdigt.